UmlageFix
BRANCHE Winterdienst: Räumen und Streuen

Winterdienst mit Uhrzeit belegt

Wann wurde geräumt, wann gestreut? Ein Winterdienst-Nachweis hält für jeden Einsatz Datum, Uhrzeit, Ort und Ergebnis fest. Die Betriebskostenverordnung nennt den Winterdienst nicht ausdrücklich; in der Praxis werden die Kosten meist der Straßenreinigung (§ 2 Nr. 8 BetrKV) zugeordnet, für Wege auf dem Grundstück auch der Pflege von Zugängen und Zufahrten (Nr. 10), beim Hauswart der Nr. 14. UmlageFix Pro belegt jeden Einsatz mit Uhrzeit, Ort und Foto.

Stand: 30.10.2026 · Rechtsgrundlage: § 2 BetrKV auf gesetze-im-internet.de

Für wen?

Für wen ist UmlageFix im Winterdienst gedacht?

Für Hausmeisterdienste, GaLaBau-Betriebe und Winterdienstunternehmen, die Gehwege, Zugänge und Zufahrten von Wohnanlagen räumen und streuen. Für Eigentümer, die selbst räumen, kommt UmlageFix Privat (startet in Kürze).

  • Einsätze hängen vom Wetter ab – oft früh am Morgen und in vielen Objekten nacheinander.
  • Stürzt jemand, fragt die Versicherung nach dem Nachweis: Wann war wer vor Ort?
  • Umfang und Zeiten der Räum- und Streupflicht ergeben sich aus Auftrag, Mietvertrag und örtlicher Satzung.
Umlagefähig oder nicht?

Welche Winterdienstkosten sind umlagefähig – und welche nicht?

Typische Einordnung nach der Betriebskostenverordnung. Maßgeblich sind Mietvertrag und Einzelfall.

Quelle: § 2 BetrKV und § 1 BetrKV (gesetze-im-internet.de), Stand 30.10.2026. Keine Rechtsberatung.
TätigkeitEinordnungBezug
Gehweg vor dem Grundstück räumen und streuenumlagefähigin der Praxis meist § 2 Nr. 8 BetrKV (nicht öffentliche Maßnahme der Straßenreinigung)
Zugänge, Zufahrten und Wege auf dem Grundstück räumen und streuenumlagefähigmeist Nr. 8 oder § 2 Nr. 10 BetrKV; durch den Hauswart Nr. 14
Laufend verbrauchtes Streugutumlagefähigin der Regel als Sachkosten des Winterdienstes
Anschaffung von Räumgeräten oder Streuwagennicht umlagefähigkeine laufenden Kosten im Sinne von § 1 Abs. 1 BetrKV
Reparatur von Geräten oder von Frostschäden am Gebäudenicht umlagefähigInstandsetzung: § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV
Weil der Wortlaut den Winterdienst nicht nennt, kommt es auf die Vereinbarung im Mietvertrag an. Ein Nachweis mit Uhrzeit und Foto hilft, die Erfüllung des Auftrags zu belegen – eine Haftungsfreistellung ist er nicht.

Ratgeber: Alle umlagefähigen Nebenkosten nach § 2 BetrKV

So geht’s mit UmlageFix Pro

Wie führt UmlageFix den Nachweis?

Alle Funktionen sind in jedem Pro-Paket enthalten.

Vor Ort mit dem Handy

Die App erkennt die Ankunft am Objekt. Teilarbeiten abhaken, Fotos vorher/nachher, Unterschrift – auch ohne Netz.

PDF-Nachweis je Einsatz

Mit Firmenlogo, Ankunft und Abfahrt, Fotos und lückenloser Berichtsnummer – für Verwaltung, Eigentümer und Buchhaltung.

Planung fürs Team

Wiederkehrende Aufgaben mit Saison füllen den Kalender. Urlaub und Krankheit werden berücksichtigt, Ausfälle per Ziehen neu verteilt.

Kostenart bei jeder Tätigkeit

Jede Tätigkeit ist nach § 2 BetrKV als umlagefähig oder nicht umlagefähig gekennzeichnet. Der Bericht weist beides getrennt aus.

Keine Überwachung

Gespeichert werden nur Ankunft und Abfahrt am Objekt sowie Start, Ziel und Kilometer einer Fahrt – keine Wegstrecken. Daten in Frankfurt am Main.

Gesonderte Leistungen abrechnen

Kleinreparaturen und Sondereinsätze sammelt der Faktura-Export je Kunde – für DATEV, Lexware Office, sevdesk, WISO MeinBüro und bexio (Pilotbetrieb).

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Kurz gefragt

Häufige Fragen: Winterdienst

Sind Winterdienstkosten auf Mieter umlagefähig?

In der Regel ja, wenn der Mietvertrag es vorsieht. Die BetrKV nennt den Winterdienst nicht ausdrücklich; die Kosten werden in der Praxis meist der Straßenreinigung (§ 2 Nr. 8) bzw. der Pflege von Zugängen und Zufahrten (§ 2 Nr. 10) zugeordnet, beim Hauswart der Nr. 14. Anschaffungen und Reparaturen sind nicht umlagefähig.

Was sollte ein Winterdienst-Nachweis enthalten?

Objekt, Datum, Ankunft und Abfahrt mit Uhrzeit, die erledigten Tätigkeiten (z. B. Gehweg geräumt, Zugang gestreut) und Fotos des Ergebnisses. In UmlageFix entsteht daraus für jeden Einsatz ein PDF-Bericht mit lückenloser Berichtsnummer.

Funktioniert die Erfassung auch ohne Netz?

Ja. Die Erfassung vor Ort funktioniert auch offline; die Daten werden übertragen, sobald wieder eine Verbindung besteht.

Was kostet UmlageFix Pro?

Start (bis 3 Nutzer) 29 €, Team (bis 10 Nutzer) 69 €, Betrieb (bis 25 Nutzer) 129 € im Monat, jeweils netto und mit allen Funktionen; im Jahresabo zahlen Sie 10 statt 12 Monate. Pilotlizenz bis 10.12.2026: 50 € je Nutzer und Jahr. Details unter Preise.

Hinweis: Diese Seite enthält allgemeine Informationen zur Betriebskostenverordnung und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Mietvertrag, Auftrag und Einzelfall.

Nachweise für Ihren Winterdienst

UmlageFix Pro ab 29 € im Monat, alle Funktionen inklusive. Pilotlizenz bis 10.12.2026: 50 € je Nutzer und Jahr.