Gartenpflege prüffest dokumentiert
Die Kosten der Gartenpflege sind nach § 2 Nr. 10 BetrKV umlagefähig: die Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, die Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand sowie die Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen. UmlageFix Pro belegt jeden Pflegegang mit Uhrzeit, Fotos und Kostenart.
Stand: 30.10.2026 · Rechtsgrundlage: § 2 BetrKV auf gesetze-im-internet.de
Für wen ist UmlageFix im GaLaBau gedacht?
Für Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus, die Außenanlagen von Wohnanlagen pflegen – im Auftrag von Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften oder Eigentümern.
- Pflegegänge über die ganze Saison, mit Kolonnen in wechselnden Objekten.
- Bei Krankheit dürfen keine Objekte durchs Raster fallen.
- Neuanlagen, Umbauten und Reparaturen werden gesondert abgerechnet – und dürfen nicht in die Nebenkosten.
Welche GaLaBau-Leistungen sind umlagefähig – und welche nicht?
Typische Einordnung nach der Betriebskostenverordnung. Maßgeblich sind Mietvertrag und Einzelfall.
| Tätigkeit | Einordnung | Bezug |
|---|---|---|
| Rasen mähen, Beete pflegen, Unkraut entfernen | umlagefähig | § 2 Nr. 10 BetrKV |
| Hecken- und Gehölzschnitt, Laub entfernen | umlagefähig | § 2 Nr. 10 BetrKV |
| Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen | umlagefähig | § 2 Nr. 10 BetrKV (ausdrücklich genannt) |
| Spielplatz pflegen, Sand erneuern | umlagefähig | § 2 Nr. 10 BetrKV (ausdrücklich genannt) |
| Plätze, Zugänge und Zufahrten pflegen, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen | umlagefähig | § 2 Nr. 10 BetrKV |
| Neuanlage oder Umgestaltung von Außenanlagen | nicht umlagefähig | keine laufenden Kosten im Sinne von § 1 Abs. 1 BetrKV |
| Reparatur von Zäunen, Mauern, Wegen oder Spielgeräten | nicht umlagefähig | Instandsetzung: § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV |
| Sonderfälle, z. B. Baumfällungen | Einzelfall prüfen | Einordnung hängt vom Anlass ab – Einzelfall prüfen |
Wie führt UmlageFix den Nachweis?
Alle Funktionen sind in jedem Pro-Paket enthalten.
Planung fürs Team
Wiederkehrende Aufgaben mit Saison füllen den Kalender. Urlaub und Krankheit werden berücksichtigt, Ausfälle per Ziehen neu verteilt.
Vor Ort mit dem Handy
Die App erkennt die Ankunft am Objekt. Teilarbeiten abhaken, Fotos vorher/nachher, Unterschrift – auch ohne Netz.
Kostenart bei jeder Tätigkeit
Jede Tätigkeit ist nach § 2 BetrKV als umlagefähig oder nicht umlagefähig gekennzeichnet. Der Bericht weist beides getrennt aus.
PDF-Nachweis je Einsatz
Mit Firmenlogo, Ankunft und Abfahrt, Fotos und lückenloser Berichtsnummer – für Verwaltung, Eigentümer und Buchhaltung.
Auftrag per KI übernehmen
Auftrag oder Leistungsverzeichnis als PDF hochladen: Kunde, Objekte und Leistungen werden erkannt und in Teilarbeiten zerlegt. Sie prüfen alles, bevor etwas angelegt wird.
Gesonderte Leistungen abrechnen
Kleinreparaturen und Sondereinsätze sammelt der Faktura-Export je Kunde – für DATEV, Lexware Office, sevdesk, WISO MeinBüro und bexio (Pilotbetrieb).
Häufige Fragen: Garten- und Landschaftsbau
Ist Gartenpflege auf Mieter umlagefähig?
Ja. Die Kosten der Gartenpflege gehören zu § 2 Nr. 10 BetrKV – einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen und der Pflege von Spielplätzen, Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen. Voraussetzung ist eine Vereinbarung im Mietvertrag.
Ist die Neuanlage eines Gartens umlagefähig?
In der Regel nicht. Betriebskosten sind nach § 1 Abs. 1 BetrKV laufend entstehende Kosten; eine Neuanlage oder Umgestaltung entsteht nicht laufend. Reparaturen sind nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV ausgeschlossen.
Wie plane ich Pflegegänge über die Saison?
In UmlageFix Pro legen Sie wiederkehrende Aufgaben mit Saison an; sie füllen automatisch den Kalender. Urlaub und Krankheit werden berücksichtigt, Ausfälle verteilen Sie per Ziehen neu.
Was kostet UmlageFix Pro?
Start (bis 3 Nutzer) 29 €, Team (bis 10 Nutzer) 69 €, Betrieb (bis 25 Nutzer) 129 € im Monat, jeweils netto und mit allen Funktionen; im Jahresabo zahlen Sie 10 statt 12 Monate. Pilotlizenz bis 10.12.2026: 50 € je Nutzer und Jahr. Details unter Preise.
Hinweis: Diese Seite enthält allgemeine Informationen zur Betriebskostenverordnung und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Mietvertrag, Auftrag und Einzelfall.
