Gebäudereinigung lückenlos belegt
Die Reinigung der gemeinsam genutzten Gebäudeteile – Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen und Fahrkorb des Aufzugs – ist nach § 2 Nr. 9 BetrKV umlagefähig. Mit UmlageFix Pro belegen Reinigungsbetriebe jede Reinigung mit Uhrzeit, abgehakten Teilarbeiten und Fotos vorher und nachher.
Stand: 30.10.2026 · Rechtsgrundlage: § 2 BetrKV auf gesetze-im-internet.de
Für wen ist UmlageFix in der Gebäudereinigung gedacht?
Für Gebäudereinigungsbetriebe, die Treppenhäuser und Gemeinschaftsflächen in Wohnanlagen reinigen – im Auftrag von Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften oder Eigentümern.
- Feste Reinigungsintervalle in vielen Objekten, oft mit wechselnden Mitarbeitenden.
- Beschwerden wie „Hier putzt keiner!“ – ohne Nachweis fordert die Verwaltung eine Kürzung.
- Sonderreinigungen, die neben der Pauschale gesondert abgerechnet werden.
Welche Reinigungsleistungen sind umlagefähig – und welche nicht?
Typische Einordnung nach der Betriebskostenverordnung. Maßgeblich sind Mietvertrag und Einzelfall.
| Tätigkeit | Einordnung | Bezug |
|---|---|---|
| Treppenhaus, Flure und Zugänge reinigen | umlagefähig | § 2 Nr. 9 BetrKV |
| Keller, Bodenräume und Waschküchen reinigen | umlagefähig | § 2 Nr. 9 BetrKV |
| Fahrkorb des Aufzugs reinigen | umlagefähig | § 2 Nr. 9 BetrKV; Reinigung der Aufzugsanlage auch Nr. 7 |
| Fenster in gemeinsam genutzten Gebäudeteilen, z. B. im Treppenhaus | umlagefähig | § 2 Nr. 9 BetrKV (Säuberung gemeinsam genutzter Gebäudeteile) |
| Reinigung nach Reparatur- oder Bauarbeiten | nicht umlagefähig | Folge der Instandsetzung: § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV |
| Reinigung einzelner vermieteter oder leer stehender Wohnungen | nicht umlagefähig | kein gemeinsam genutzter Gebäudeteil im Sinne von § 2 Nr. 9 BetrKV |
| Beseitigung von Schäden, z. B. nach einem Wasserschaden | nicht umlagefähig | Instandsetzung: § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV |
Wie führt UmlageFix den Nachweis?
Alle Funktionen sind in jedem Pro-Paket enthalten.
Vor Ort mit dem Handy
Die App erkennt die Ankunft am Objekt. Teilarbeiten abhaken, Fotos vorher/nachher, Unterschrift – auch ohne Netz.
Kostenart bei jeder Tätigkeit
Jede Tätigkeit ist nach § 2 BetrKV als umlagefähig oder nicht umlagefähig gekennzeichnet. Der Bericht weist beides getrennt aus.
PDF-Nachweis je Einsatz
Mit Firmenlogo, Ankunft und Abfahrt, Fotos und lückenloser Berichtsnummer – für Verwaltung, Eigentümer und Buchhaltung.
Planung fürs Team
Wiederkehrende Aufgaben mit Saison füllen den Kalender. Urlaub und Krankheit werden berücksichtigt, Ausfälle per Ziehen neu verteilt.
Auftrag per KI übernehmen
Auftrag oder Leistungsverzeichnis als PDF hochladen: Kunde, Objekte und Leistungen werden erkannt und in Teilarbeiten zerlegt. Sie prüfen alles, bevor etwas angelegt wird.
Gesonderte Leistungen abrechnen
Kleinreparaturen und Sondereinsätze sammelt der Faktura-Export je Kunde – für DATEV, Lexware Office, sevdesk, WISO MeinBüro und bexio (Pilotbetrieb).
Häufige Fragen: Gebäudereinigung
Ist Treppenhausreinigung auf Mieter umlagefähig?
Ja. Die Kosten für die Säuberung gemeinsam genutzter Gebäudeteile wie Zugänge, Flure und Treppen gehören zu § 2 Nr. 9 BetrKV, sofern der Mietvertrag die Umlage vorsieht.
Wie belege ich, dass gereinigt wurde?
In UmlageFix hakt die Reinigungskraft vor Ort die Teilarbeiten ab und macht Fotos vorher und nachher. Ankunft und Abfahrt werden mit Uhrzeit erfasst; für jeden Einsatz entsteht ein PDF-Bericht mit lückenloser Berichtsnummer.
Wie bekommt die Hausverwaltung die Nachweise?
Sie senden den PDF-Bericht je Einsatz an die Verwaltung. Arbeitet die Verwaltung mit LeistungsFix (für Verwaltungen kostenlos, Pilotphase), erhält sie die Nachweise ihrer UmlageFix-Dienstleister je Objekt.
Was kostet UmlageFix Pro?
Start (bis 3 Nutzer) 29 €, Team (bis 10 Nutzer) 69 €, Betrieb (bis 25 Nutzer) 129 € im Monat, jeweils netto und mit allen Funktionen; im Jahresabo zahlen Sie 10 statt 12 Monate. Pilotlizenz bis 10.12.2026: 50 € je Nutzer und Jahr. Details unter Preise.
Hinweis: Diese Seite enthält allgemeine Informationen zur Betriebskostenverordnung und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Mietvertrag, Auftrag und Einzelfall.
